- Kommissionsgut
- Kom|mis|si|ons|gut, das (Wirtsch.): Ware, bes. Bücher, für die sich der Besteller für den Fall, dass er sie nicht weiterverkaufen kann, ein Rückgaberecht innerhalb einer bestimmten Frist vorbehalten hat.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Kommissionsgut — Kom|mis|si|ons|gut (Ware, für die der Besteller ein Rückgaberecht hat) … Die deutsche Rechtschreibung
Kommissionsgeschäft — Kom|mis|si|ons|ge|schäft 〈n. 11〉 gewerbsmäßiger Ein u. Verkauf von Waren im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung * * * Kom|mis|si|ons|ge|schäft, das (Wirtsch.): im eigenen Namen für fremde Rechnung abgeschlossenes Geschäft. * * *… … Universal-Lexikon
Kommissionsgeschäft — I. Begriff:Die geschäftliche Betätigung eines ⇡ Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung, geregelt in §§ 383–406 HGB: Rechtlich ist das K. ein auf eine Geschäftsbesorgung im Sinn des § 675 BGB gerichteter ⇡ gegenseitiger Vertrag. II.… … Lexikon der Economics
Kommissionsgeschäft — (Kommission, Kommissionsvertrag), die gewerbsmäßige Übernahme des Einkaufs oder Verkaufs von Waren oder Wertpapieren in eignem Namen für fremde Rechnung. Der Beauftragte. heißt Kommissionär (s. d.), der Auftraggeber Kommittent (Handelsgesetzbuch … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bedingtgut — Be|dịngt|gut 〈n. 12u〉 Kommissionsware, Ware, die bei Nichtverkauf zurückgegeben werden kann * * * Be|dịngt|gut, das <o. Pl.>: Kommissionsgut … Universal-Lexikon
Konsignationsgut — ◆ Kon|si|gna|ti|ons|gut 〈n. 12u〉 = Konsignationsware ◆ Die Buchstabenfolge kon|si|gn... kann in Fremdwörtern auch kon|sig|n... getrennt werden. * * * Kon|si|gna|ti|ons|gut, das (Wirtsch.): Kommissionsgut … Universal-Lexikon
Konditionsgut — Konditionsgut, Kommissionsgut, Bedingtgut, Buchhandel: Waren, die der Sortimenter bei Nichtverkauf nach einer vereinbarten Frist an den Verlag zurücksenden kann (Remittenden) oder die er für eine weitere Frist unberechnet am Lager behält… … Universal-Lexikon
Kommissionssendung — Kom|mis|si|ons|sen|dung, die (Wirtsch.): Sendung mit Kommissionsgut … Universal-Lexikon
Kommissionär — derjenige, der es gewerbsmäßig unternimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (Kommittenten) im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen (⇡ Kommissionsgeschäft gemäß § 383 HGB). K. ist stets ⇡ Kaufmann. I. Pflichten des K.:1. Beim … Lexikon der Economics
Bedingtgut — Be|dịngt|gut, das; [e]s (für Kommissionsgut) … Die deutsche Rechtschreibung